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Mehr Schutz vor "Spionage" im Internet

RechtspanoramaRA Dr. Michael M. PachingerDie Presse - Recht 2011/164Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 21 v. 23.5.2011

[WIEN] Je mehr man über einen Internetnutzer weiß, desto besser kann Werbung, die als interessant wahrgenommen werden soll, platziert werden. Das sogenannte Online-Targeting (siehe Info-Kasten) setzt auf das Online-Verhalten der User und versucht jene, die bereits einmal eine Website besucht haben, wieder "zurückzugewinnen". So könnte man beim morgendlichen Klick auf seine Freemail-Seite überrascht sein, ganz "zufällig" den Werbebanner genau jenes Unternehmens angezeigt zu bekommen, dessen Website man am Vorabend besucht, aber unverrichteter Dinge wieder verlassen hat.

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