Kammer will Sanktionen für verspäteten Jahresabschluss durch den VfGH kippen lassen.
[WIEN/KOM] Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kämpft gegen die verschärften Sanktionen für den Fall einer verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht. Seit Jahresbeginn kann das Gericht eine Zwangsstrafe nicht bloß androhen, sondern gleich verhängen: 700 Euro pro Geschäftsführer/Vorstand und pro Gesellschaft.

