[WIEN] Das österreichische "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch" (ABGB), mit kaiserlichem Patent vom 1. Juni 1811 sanktioniert und mit Jahresbeginn 1812 in Kraft getreten, ist die dienstälteste Zivilrechtskodifikation Europas. Es mag überraschen, Österreichs Zivilrechtsgesetzbuch so gewürdigt zu sehen. Schließlich ist doch die französische Parallele, der Code Civil, bereits 1804 in Kraft gesetzt worden. Die Berechtigung liegt neben dem unvollständigen "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" von 1786 vor allem darin, dass das ABGB sozusagen die Zweitauflage eines "Bürgerlichen Gesetzbuches" darstellt, das 1797 in Kraft trat, freilich nicht "allgemein", sondern in Galizien (samt dem Buchenland/Bukowina).

