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Verspätung: ÖBB bremsen bei Fahrgastrechten

RechtspanoramaDr. Helgar SchneiderDie Presse - Recht 2011/108Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 14 v. 4.4.2011

[BREGENZ] Seit Ende 2009 gelten dank der EU neue Rechte für Bahnreisende, doch bis heute tun sich die ÖBB schwer, sie auch wirklich umzusetzen. Am 3. Dezember 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des EU-Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl L 315 vom 3. 12. 2007) europaweit in Kraft. Die neuen EU-Fahrgastrechte umfassen unter anderem im Falle von Zugsverspätungen eine Mindestentschädigung der Fahrgäste: Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden hat das Eisenbahnunternehmen 25 % des Fahrkartenpreises, bei einer Verspätung ab zwei Stunden 50 % zu ersetzen. Angesichts der – je nach Zuverlässigkeit des Bahnunternehmens sehr großen – finanziellen Auswirkungen dieser Fahrgastrechte liegt die Versuchung nahe, den Zugang dazu nach Möglichkeit zu verhindern.

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