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Säumnisbeschwerde nennt falsche Behörde: Abgeblitzt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/105Die Presse - Recht 2011, 18 Heft 13 v. 28.3.2011

Verwaltungsgerichtshof. Beschwerdeführer muss säumige Behörde zweifelsfrei richtig bezeichnen.

Beschwerden über das Finanzministerium mögen für viele Steuerpflichtige naheliegen – Berufungsbehörde ist es in aller Regel jedoch nicht. [ Michaela Bruckberger ]

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