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Fälschung:Malerstocht er haftet nicht

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2011/100Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 13 v. 28.3.2011

[WIEN] Hat die Tochter eines Malers derart selbstlos agiert, dass sie für ihr "Gutachten" nicht einstehen muss? Das war die entscheidende Frage in einem Prozess, den der Oberste Gerichtshof kürzlich entschied. Im Mittelpunkt stand ein Plagiat des Gemäldes "Begegnung" vom Tiroler Maler Alfons Walde (1891–1958).

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