Verwaltungsstrafrecht. Ein Mann wurde vom UVS ohne Anhörung verurteilt. Niemand hatte den Mann über seine Rechte informiert.
[WIEN/AICH] Wer gegen eine Verwaltungsstrafe beruft und sodann beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) landet, hat das Recht auf eine öffentliche mündliche Verhandlung. Diese muss der Betroffene aber eigens beantragen, sagt das Gesetz. Sonst gehe dieses Recht verloren.

