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Namensrecht: "Dot com" kommt zu neuen Ehren

RechtspanoramaMag. Alexander Schnider, Mag. Dominik HofmarcherDie Presse - Recht 2011/75Die Presse - Recht 2011, 16 Heft 10 v. 7.3.2011

[WIEN] Gehört der Gemeinde ihr Name auch dann, wenn er mit der Ergänzung "Dot com" (www.ortsname.com ) im Internet verwendet wird? Bis zuletzt schien die Antwort ein klares Ja zu sein. Mit einer neuen Entscheidung (17 Ob 16/10t) relativiert der Oberste Gerichtshof (OGH) aber diese Einschätzung und anerkennt erstmals, dass bei Web-Adressen auch die sogenannte Top-Level-Domain ("TLD") namensrechtlich relevant sein kann. Letztendlich wird aber die Verkehrsauffassung entscheiden.

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