[WIEN] Gehört der Gemeinde ihr Name auch dann, wenn er mit der Ergänzung "Dot com" (www.ortsname.com ) im Internet verwendet wird? Bis zuletzt schien die Antwort ein klares Ja zu sein. Mit einer neuen Entscheidung (17 Ob 16/10t) relativiert der Oberste Gerichtshof (OGH) aber diese Einschätzung und anerkennt erstmals, dass bei Web-Adressen auch die sogenannte Top-Level-Domain ("TLD") namensrechtlich relevant sein kann. Letztendlich wird aber die Verkehrsauffassung entscheiden.

