Podiumsdiskussion zum Thema "Asylgerichtshof auf dem Prüfstand".
WIEN (red.). Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt nach bisherigem Stand den Asylgerichtshof unberührt. Der VwGH kann nur noch in Grundsatzfragen Leitlinien vorgeben, was noch nie geschah. Der VfGH ist hingegen mit sehr vielen Asylbeschwerden belastet. Kann man mit diesem Stand zufrieden sein?

