LINZ. Die Einführung der 13. Familienbeihilfe führt dazu, dass Kinder im Eilverfahren höheren Unterhalt bekommen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (1 Ob 216/09k).
Seit September 2008 wird im September jedes Jahres eine "13. Familienbeihilfe" ausbezahlt. Der OGH hat nun ausgesprochen, dass sich diese Änderung auch auf die Gewährung eines einstweiligen Unterhalts gemäß § 382a EO auswirkt. Das ging aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Nach § 382a EO erhalten die Kinder sehr rasch (in der Regel binnen einer Woche) einen Beschluss. Dieser verpflichtet einen vom geldunterhaltspflichtigen getrennt lebenden Elternteil zur Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe des "Grundbetrages" der Familienbeihilfe (zwischen 105,40 und 152,70 Euro).

