RechtspanoramaMag. Horst Lukanec, Dr. Angelika Pallwein-PrettnerDie Presse - Recht 2010/33Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 5 v. 1.2.2010
Eine Videoüberwachung ist generell nur dann zulässig, wenn ihr Zweck nicht auch mit weniger einschneidenden Mitteln erreicht werden kann. [iStockphoto]