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Unterhaltspflicht auch ohne Deutschkenntnis

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/362Die Presse - Recht 2010, 17 Heft 50 v. 13.12.2010

Gericht hebt Entscheidung auf, nach der eine Wiener Türkin keiner Tätigkeit nachgehen muss.

[WIEN/AICH] Es war eine Entscheidung, die für viel Aufsehen sorgte: Das Bezirksgericht Wien-Favoriten hatte befunden, dass eine Türkin wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse keine Unterhaltszahlungen für ihre vier Kinder leisten muss. Denn es sei äußerst schwierig, ohne Deutschkenntnisse eine Arbeit zu erlangen, so das Bezirksgericht.

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