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Liebesbrief statt Detektiv

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/22Die Presse - Recht 2010, 7 Heft 4 v. 25.1.2010

WIEN (aich). Um Ehebruch nachzuweisen, darf man auch einen Detektiv engagieren. Und die Kosten für diesen Einsatz kann man dann praktischerweise sogar den Ehebrechern auferlegen. Aber nur dann, wenn der Einsatz von professionellen Schnüfflern auch wirklich notwendig war.

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