Pension. Auch Selbstständige dürfen in den Genuss der Sonderregelung kommen, sagt der Oberste Gerichtshof.
[WIEN/AICH] Seit 2007 gilt die Schwerarbeiterregelung: Wer eine bestimmte Dauer seiner beruflichen Tätigkeit mit anstrengender Arbeit verbracht hat, darf früher in Pension gehen, und das mit niedrigeren Abschlägen. Doch wer ist ein Schwerarbeiter? Es gibt dazu eine Verordnung, doch interpretieren muss sie die Judikatur.

