Verluste. Die Mutter hatte nur zwei Seiten des Papiers bekommen und kaufte daraufhin Aktien der Immofinanz.

Aus damaliger Sicht sei das Gutachten sorgfältig genug, meint der OGH. Ein Kind bekommt für Wertverluste bei Immofinanz-Aktien keinen Ersatz. [ APA/Helmut Fohringer ]