Der Spruch des Verfassungsgerichtshofs kommt gerade rechtzeitig. Während die Koalition das Budgetsparpaket fertig zuschnürt, zeigt das Höchstgericht Grenzen auf, die der Gesetzgeber bei der Belastung der Bürger einhalten muss. Steuern für Geld zu verlangen, das der Einzelne über mehrere Jahre betrachtet gar nicht verdient hat, ist verfassungswidrig.

