[WIEN/LUXEMBURG] Österreich muss seine Besteuerung von Dividenden, die heimische Unternehmen aus dem Ausland beziehen, möglicherweise reformieren. Darauf deuten die Schlussanträge hin, die EU-Generalanwältin Juliane Kokott vorige Woche zu zwei verbundenen Verfahren aus Österreich vor dem EuGH abgegeben hat. Überraschenderweise sieht die Generalanwältin keinen Bedarf, eine zusätzliche Steuererleichterung im Verhältnis zu anderen EU-Staaten zu gewähren. Gegenüber Drittstaaten müssten allerdings vergleichbare Steuerentlastungen eingeführt werden. Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof unverbindlich, werden aber häufig befolgt.

