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Lebensversicherung liegt unter Plan: Prognose ist nicht einklagbar

RechtspanoramaMMag. Dr. Felix HörlsbergerDie Presse - Recht 2010/323Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 46 v. 15.11.2010

Selbst Missverständnisse des Kunden über seine Aussichten begründen nur ausnahmsweise eine Haftung des Versicherers. [ buttongirl – Fotolia ]

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