Eine Zeitung darf nicht nur acht Sternzeichen abdrucken, wenn ein Horoskop angekündigt wird.
[WIEN/AICH] Die Mediaprint ("Krone", "Kurier") und die Tageszeitung "Österreich" treffen sich öfter vor Gericht. Diesmaliger Grund: "Österreich" kündigte auf der Titelseite ein "erstes Gesundheitshoroskop" an. Man sollte erfahren, welche Krankheiten welchem Sternzeichen drohen. Doch im Blatt gab es dann nur Horoskope für acht der zwölf Sternzeichen.

