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Adoption eines Inders kann man in Österreich doch widerrufen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2010/307Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 43 v. 25.10.2010

[WIEN] Es ist ungewöhnlich, dass jemand einen 32-Jährigen adoptiert. Noch ungewöhnlicher ist es, dass die Wahlmutter ihren Sohn bald wieder loswerden möchte. Und noch spannender wird es, wenn der Sohn darauf beharrt, dass die Mutter ihn "behalten" müsse. Denn er sei Hindu, und nach indischem Gesetz sei die Adoption daher nicht rückgängig zu machen.

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