Urteil gegen Österreich. Faires Verfahren nicht gesichert.
[STRASSBURG/WIEN] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich soeben erneut wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens (Art 6 EMRK) verurteilt. Im Fall "Kugler gegen Österreich" hat er erstmals entschieden, dass der Verfassungsgerichtshof in einer Flächenwidmungssache eine mündliche öffentliche Verhandlung hätte abhalten müssen.

