Dem ungeplanten Sohn steht der volle Pflichtteil zu, auch wenn ihn der Vater nie sehen wollte.
[WIEN/AICH] Ein Steirer starb, ohne Kontakt zu einem ungeliebten Sohn zu haben. Laut Testament sollte dieser statt der ihm zustehenden 25 Prozent des Erbes nur den halben Pflichtteil erhalten. Dies ist möglich, wenn es zwischen Vater und Sohn nie Kontakt gab. Seit 2001 gilt diese Regel aber nicht, wenn der Vater den Kontakt grundlos abgelehnt hat.

