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Taucher geht vor Gericht unter

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/13Die Presse - Recht 2010, 7 Heft 3 v. 18.1.2010

Bandscheibenvorfall wäre auch abseits der Arbeit passiert.

WIEN (aich). Beim Anheben einer Alubox verletzte sich ein Polizeitaucher im Dienst. Er spürte einen Stich im Kreuz und ließ die 30 Kilo schwere Kiste fallen. Ein Bandscheibenvorfall wurde daraufhin festgestellt. Der Polizist forderte eine Anerkennung als Dienstunfall und zog deswegen gegen die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vor Gericht.

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