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Steuerkanzlei blitzt in eigener Sache ab

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2010/20Die Presse - Recht 2010, 10 Heft 3 v. 18.1.2010

"Die Ausnützung der allgemein verbreiteten, bekannten technischen Möglichkeiten stellt keinen steuerlich begünstigten Verbesserungsvorschlag dar, der üblicherweise mit einer Sonderentlohnung bedacht wird", so der VwGH. [iStockphoto]

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