RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2010/20Die Presse - Recht 2010, 10 Heft 3 v. 18.1.2010
"Die Ausnützung der allgemein verbreiteten, bekannten technischen Möglichkeiten stellt keinen steuerlich begünstigten Verbesserungsvorschlag dar, der üblicherweise mit einer Sonderentlohnung bedacht wird", so der VwGH. [iStockphoto]