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Der Patient ist kein Vollkaskosubjekt

RechtspanoramaDr. Janko FerkDie Presse - Recht 2010/259Die Presse - Recht 2010, 12 Heft 38 v. 20.9.2010

Das Recht auf Ablehnung einer Behandlung oder auf Zustimmung muss – von Notfällen abgesehen – beim Patienten bleiben. [APA/Frank May]

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