WIEN. Der Jurist liebt das Kleingedruckte, der Konsument weniger. Insbesondere in Handy- und Internetverträgen können sich immer wieder unangenehme Klauseln verbergen.
Von besonderem Interesse ist dabei ein Urteil, das heuer der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erwirken konnte. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass die Klausel eines Handyanbieters zu klein geschrieben ist und daher ungültig sei. Die Bestimmung über ein Aktivierungsentgelt von 49 Euro sei "kaum lesbar" und überdies überraschend. Das Urteil (17 Cg 53/09i-7) ist aber noch nicht rechtskräftig.

