WIEN. Für jedes Buch und jeden Jahrgang einer Fachzeitschrift 400 Euro (in alter Währung sind das 5500 Schilling): Das war der Preis, um den ein Steuerberater und Alleingesellschafter seine Privatbibliothek der eigenen Steuerberatungsgesellschaft verkaufte. Bei den Werken handelte es sich nicht etwa um kostbare antiquarische Raritäten der Weltliteratur, sondern um weitestgehend überholte juristische Werke. Im Zuge einer Steuerprüfung zeigte sich, dass der Kaufpreis krass überhöht war und offenkundig nur dazu diente, Geld steuerschonend von der GmbH zum Alleingesellschafter zu verschieben. Die Gesellschaft scheiterte nun mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof: Der Preis habe sich "in einer Größenordnung bewegt, welche jenseits jeder wirtschaftlichen Vernunft liegt und von der belangten Behörde zu Recht als dem gesellschaftsrechtlichen Nahverhältnis geschuldet beurteilt wurde", formulierte der VwGH in seiner aktuellen Entscheidung (2006/15/0215).

