Vor der Höhe des Himalaja muss man nicht warnen.
WIEN (aich). Wie unwissend darf ein Tourist sein? Um diese Fragen drehen sich immer wieder Reiserechtsprozesse.
So gewann eine Familie, die sich mit den Einreisebestimmungen für Marokko nicht vertraut gemacht hatte, einen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Dem achtjährigen Sohn war der Check-in am Flughafen München verwehrt worden, weil er keinen Reisepass besaß. Er war nur im Pass der Mutter eingetragen. Marokko verlangt aber einen eigenen Lichtbildausweis. Das Reisebüro hatte die Familie nicht explizit auf diese Vorschrift hingewiesen. Auf der Rechnung stand aber der Passus "Beachten Sie die Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Urlaubslandes". Der OGH entschied, dass das Reisebüro seine Informationspflichten nicht ausreichend erfüllt habe. Es hätte auf die Passpflicht für das Kind aufmerksam machen müssen (6 Ob 142/09i).

