vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schädiger muss Stornokosten ersetzen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/240Die Presse - Recht 2010, 7 Heft 37 v. 13.9.2010

Wer wegen einer Verletzung nicht verreisen kann, darf die Gebühren abwälzen.

WIEN (aich). Man freut sich auf eine Reise – doch dann verletzt man sich bei einem Unfall, an dem noch dazu ein anderer schuld ist. Zu allem Überfluss werden für die Annullierung der Reise meist auch noch Stornokosten fällig. Doch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, dass man diese Kosten auf den Schädiger abwälzen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!