Wer wegen einer Verletzung nicht verreisen kann, darf die Gebühren abwälzen.
WIEN (aich). Man freut sich auf eine Reise – doch dann verletzt man sich bei einem Unfall, an dem noch dazu ein anderer schuld ist. Zu allem Überfluss werden für die Annullierung der Reise meist auch noch Stornokosten fällig. Doch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, dass man diese Kosten auf den Schädiger abwälzen kann.

