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Rennrad für Rechtsanwalt nicht steuerlich absetzbar

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2010/237Die Presse - Recht 2010, 10 Heft 36 v. 6.9.2010

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass das Rennrad ein Sportgerät ist, kein Arbeitsmittel für einen Rechtsanwalt. [EPA/Gero Breloer]

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