RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2010/237Die Presse - Recht 2010, 10 Heft 36 v. 6.9.2010
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass das Rennrad ein Sportgerät ist, kein Arbeitsmittel für einen Rechtsanwalt. [EPA/Gero Breloer]