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Geschlecht unklar, neuer Name verboten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/221Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 34 v. 23.8.2010

VWGH. "Te-He-Kaija" als erster Vorname ist unzulässig, auch wenn man im zweiten Vornamen schon so hieß.

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