SOZIALVERSICHERUNG. Betrunken auf der Fahrbahn: Anspruch verwirkt.
WIEN (aich). Wer betrunken auf der Straße torkelt und von einem Auto erfasst wird, darf nicht mit Leistungen der Krankenkasse rechnen. Und zwar auch dann nicht, wenn der Unglückslenker Fahrerflucht begeht, wie in einem aktuell entschiedenen Fall.

