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Schlechter Arzt haftet für Zuseher

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2010/209Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 31 v. 2.8.2010

Die helfende ärztliche Hand kam zu spät. Der Mediziner in der Ordination wartete das Eintreffen des Notarztes ab. [DPA]

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