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NS-Code in SMS: Mann verurteilt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/207Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 30 v. 26.7.2010

STRAFRECHT

WIEN (aich). Auch wer Codes anwendet, um eine nationalsozialistische Gesinnung kundzutun, ist strafbar. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung hervor. Ein Mann schrieb ein SMS, in dem er mit den Zeichen "88" grüßte. Diese Zeichen stehen für die NS-Parole "Heil Hitler" (H ist der achte Buchstabe im Alphabet).

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