Verwaltungsreform, EU-Vertrag: komplizierte Pläne scheiterten.
Rein juristisches Denken hat oft problematische Folgen. Nur ein paar Beispiele dafür:
In Österreich wird schon seit Jahrzehnten eine große Verfassungs- und Verwaltungsreform für notwendig erachtet und von allen Regierungen angestrebt, bislang jedoch ohne durchschlagenden Erfolg. Dies nicht zuletzt deshalb, weil man die Bedeutung einer solchen Reform (und der Widerstände dagegen) für bestimmte Bevölkerungsgruppen, beruflich-ständische Interessen, politische Funktionsträger und bürokratische Apparate in Stadt und Land aus einer rein juristisch-verfassungsrechtlichen Sicht gar nicht erkennen kann.
