WIEN/KLAGENFURT. Es begann mit einem Konflikt zwischen der Polizei und einem Gericht, dann schritt die Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes ein, und am Ende entschied der Oberste Gerichtshof für die Ansicht der Polizei. So gesehen in einem Kärntner Fall um einen Sexualstraftäter.

