WIEN. Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft unter Einsatz von Fremdkapital eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft, so sind seit 2005 die damit zusammenhängenden Aufwandszinsen körperschaftsteuerlich abzugsfähig.
WIEN. Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft unter Einsatz von Fremdkapital eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft, so sind seit 2005 die damit zusammenhängenden Aufwandszinsen körperschaftsteuerlich abzugsfähig.
