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Vom Skandal zum Amtsmissbrauch

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2010/170Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 24 v. 14.6.2010

Auch draußen muss man korrekt seines Amtes walten: Der Oberste Gerichtshof hielt fest, dass ein Jagdaufseher als Beamter gelten und wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden kann. [Fotolia/Lara Nachtigall]

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