RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2010/170Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 24 v. 14.6.2010
Auch draußen muss man korrekt seines Amtes walten: Der Oberste Gerichtshof hielt fest, dass ein Jagdaufseher als Beamter gelten und wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden kann. [Fotolia/Lara Nachtigall]