KURIOSUM. Gericht zog Entwurf zurück. Doch wann begann dann die Berufungsfrist?
WIEN (aich). Auch der Justiz können Fehler unterlaufen. So geschehen in einem Prozess nach einem Verkehrsunfall (2 Ob 179/09a). Der Klägerin wurde ein Schadenersatz von 4450 Euro zugesprochen. Dummerweise wurde den Parteien aber nicht das Urteil, sondern ein Urteilsentwurf zugestellt. Darin war der Schaden mit 450 Euro angegeben.

