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"Falsches" Urteil stiftet Verwirrung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/157Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 22 v. 31.5.2010

KURIOSUM. Gericht zog Entwurf zurück. Doch wann begann dann die Berufungsfrist?

WIEN (aich). Auch der Justiz können Fehler unterlaufen. So geschehen in einem Prozess nach einem Verkehrsunfall (2 Ob 179/09a). Der Klägerin wurde ein Schadenersatz von 4450 Euro zugesprochen. Dummerweise wurde den Parteien aber nicht das Urteil, sondern ein Urteilsentwurf zugestellt. Darin war der Schaden mit 450 Euro angegeben.

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