WIEN. Mit dem vom Nationalrat bereits beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 2010 wird erstmals eine kostenpflichtige Auskunftspflicht der Finanzämter für zukünftige Sachverhalte geregelt. Das bringt – in Kraft ab 1. 1. 2011 – sowohl Vor- als auch Nachteile für die Steuerpflichtigen.

