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In Rom gehören Spaghetti zum Studium

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2010/152Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 22 v. 31.5.2010

WIEN. Als eine reiche Dame starb, hinterließ sie ein Testament, das zwei Begünstigte vorsah. Die eigentliche Erbin erhielt zwar das gesamte Vermögen. Sie musste sich aber dazu verpflichten, einer anderen Frau ihr "Auslandsstudium" zu finanzieren – und zwar bis zu einer Maximalsumme von rund 218.000 Euro, der Hälfte der gesamten Erbsumme.

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