EU-RECHT. Generalanwältin am EuGH empfiehlt, die Klage zweier Unternehmen abzuweisen.
WIEN/LUXEMBURG (aich). Auch wenn ein hauseigener Jurist als Anwalt zugelassen ist, darf er sich nicht auf das Anwaltsgeheimnis berufen. Das meint Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). In vier von fünf Fällen folgen die Richter der Ansicht der Generalanwältin.

