WIEN. Nach der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens, die Anfang 2008 in Kraft getreten ist, steht als nächster großer Schritt eine Neugestaltung des Hauptverfahrens an. Dieses beruht im Wesentlichen auf Regelungen, die weit mehr als 100 Jahre alt sind. Die Reformdiskussion kreist seit mehreren Jahren um folgende Punkte:

