UMSATZSTEUER. Finanzministerium stellt klar, wann für grenzüberschreitende Leistungen eine "Zusammenfassende Meldung" abzugeben ist.
UMSATZSTEUER. Finanzministerium stellt klar, wann für grenzüberschreitende Leistungen eine "Zusammenfassende Meldung" abzugeben ist.
