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Meinungsfreiheit auch in burgenländischer Idylle

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/36Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 8 v. 17.2.2009

WIEN. Das Burgenland ist ein schönes Land – und damit das so bleibt, greifen die Lokalpolitiker zu gesetzlichen Maßnahmen. Manchmal schießen diese aber über das Ziel hinaus.

So untersagt das Burgenländische Naturschutz- und Landespflegegesetz nicht nur das Aufstellen von eigenen Werbeanlagen in der Natur. Es gibt auch eine Art Generalklausel, die gleich jegliche Werbung außerhalb von Ortschaften untersagt, übrigens inklusive politischer Reklame.

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