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Wenn nicht erst der Tod sie scheidet

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2009/33Die Presse - Recht 2009, 7 Heft 8 v. 17.2.2009

WIEN. "Es besteht ein immer größeres Bedürfnis nach Vereinbarungen zwischen Lebenspartnern, vor allem in der zweiten oder dritten Ehe, wenn die Partner in der vorangegangenen Beziehung nichts vereinbart hatten und negative Erfahrungen gemacht haben." Für Astrid Deixler-Hübner, Professorin für Zivilverfahrensrecht der Uni Linz, ist offenkundig: Die Menschen wollen ihre persönlichen Beziehungen zunehmend selbst in die Hand nehmen. Indem sie vor der Hochzeit ihre eigenen Vereinbarungen für die Zeit der Ehe und danach schließen oder indem sie eine Lebensgemeinschaft vertraglich regeln.

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