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Partylärm: Warnschild schützt vor Haftung nicht

RechtspanoramaMag. Anna Ferner, Mag. Tino AngkawidjajaDie Presse - Recht 2009/29Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 7 v. 10.2.2009

Dreht der DJ zu laut auf, droht Ungemach: Das Partypublikum kann Hörschäden erleiden, der Veranstalter dafür zur Kasse gebeten werden. [Clemens Fabry]

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