RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/25Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 6 v. 3.2.2009
WIEN. Als Autofahrer sollte man es sich besser zweimal überlegen, bevor man Handzeichen gibt – und damit anderen Verkehrsteilnehmern einen Vorrang einräumt. Diese Lehre kann aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gezogen werden.