WIEN. Mit der Zahl der Ankündigungen von Hausverlosungen in Österreich stieg auch die Zahl juristischer Stellungnahmen zu dieser neuen Vertriebsart für Immobilien. Die Kommentare, auch im letzten Rechtspanorama, standen den Verlosungen skeptisch gegenüber. Es wurde nicht nur auf die Pflicht, für die aufgelegten Lose Gebühren (12 % des Gesamtwerts) zu bezahlen, und mögliche einkommensteuerrechtliche Folgen für den Verloser hingewiesen, sondern auch die Zulässigkeit der Verlosungen im Lichte des Glücksspielgesetzes und des Strafgesetzbuchs überhaupt in Frage gestellt.

